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1. Die Grenzen einer öffentlichen Förderung
Förderungen von Bund und Ländern sind an technische Vorschriften gebunden. Grundsätzlich werden Luft/Wasserwärmepumpen, die höhere Temperaturen als 40°C im Stande sind wirtschaftlich zu erzeugen, grundsätzlich als nicht förderfähig eingestuft. Dies liegt daran, dass die meisten am Markt befindlichen Luft/Wasserwärmepumpen technisch nicht in der Lage sind wirtschaftlich höhere Vorlauftemperaturen als 40°C zu erzeugen. Daher hat der Gesetzgeber hier die Grenze für eine Förderung gesetzt. Aber diese Grenze ist nicht die Einzige, wie folgt beschrieben.
Diese 40°C Grenze behindert und vernichtet aber jede technische Weiterentwicklung der Luft/Wasserwärmepumpen, die aber nötig ist, um das große Marktvolumen der Heizungsanlagen mit Radiatoren von einer fossilen Heizungsanlage auf eine Luft/Wasser-Wärmepumpe umzurüsten. Für diesem Fall wäre mit den 40°C der Einbau einer Fußbodenheizung oder die Erweiterung der Heizkörper auf größere Leistungen oder der Einbau von Gebläsekonvektoren unerlässlich. Letztere allerdings scheitert an den hohen zusätzlichen Investitionen. Außerdem sollte man berücksichtigen, dass Vorlauftemperaturen von 40°C niemals auch bei der Installation größerer Radiatoren ausreichen würden, um die Wohnräume bei niederen Außentemperaturen im Winter ausreichend zu beheizen. Eine Ausnahme besteht aber nur bei großer Investition in zusätzlicher Isolierung der Außenhülle des Gebäudes hin zu einem Konvektionswert oder Ersatz der Konvention des Gebäude hin zu einem Wert von 40 Watt/m² Wohnfläche pro Jahr.
Das aber ist bei Häusern in der Regel, die mit Heizkörpern ausgerüstet wurden, mit einem enormen Aufwand in Isolierungen verbunden, der meist wirtschaftlich unvertretbar ist. Ein Energieausweis, den jedes Haus vorweisen sollte, gibt über den Wärmebedarf (Konvektonswert) Auskunft. Der durchschnittliche Konvektionswert von älteren Häusern in saniertem Zustand beträgt ca. 80 Watt/m² Wohnfläche im Jahresdurchschnitt.
Ein weiterer Grund der Verringerung oder Ablehnung einer öffentlichen Förderung ist die technische Forderung nach einem niederen GWP (Green World Potential, zu deutsch, Grün Welt Potential). Das betrifft in der Regel das für die Wärmepumpe verwendete Kältemittel.
Kältemittel sind für den Transport und Austausch von Energie in der Wärmepumpe verantwortlich. Bisher und auch noch jetzt werden Kältemittel, bezeichnet als F-Gase, jetzt noch immer vorwiegend in Wärmepumpen eingesetzt. Diese Kältemittel (z.B. R 410 A, R 134 A oder R407 und auch R 32) sind Fluor-Kohlenwasserstoff-Gemische, die nicht nur hoch giftig sind, sondern in der Freisetzung in der Atmosphäre den Ozonschutz unserer Erde vernichten. Daher wurden diese Kältemittel von der EU in jetzt auch in China und Amerika verboten.
Als Ersatz bieten sich Propangemische an, die einen extrem niederen GWP besitzen und auch in der Lage sind höhere Vorlauftemperaturen der Luft/Wasserwärmepumpen zu erzeugen. Voraussetzung ist allerdings auch die Verwendung dafür geeigneter Kompressoren. Hier hat sich das Kältemittel R 290 als geeignet erwiesen, das von den Behörden bevorzugt und empfohlen wird.
Hier besteht ein großer Wiederspruch der öffentlichen Förderung, der Häuser mit Radiatorsystemen von dem Einsatz einer Luft/Wasserwärmpumpe ausschließt. Nach der Statistik sind alle Altbauten (80% des Bestandes) mit Radiatorsystemen ausgestattet, die von einer Möglichkeit des Einbaus einer Luft/Wasserwärmepumpe ausgenommen werden.
Es gibt allerdings seit 2010 Luft/Wasserwärmepumpen, die Vorlauftemperaturen von bis 70°C erzeugen und mit dem umweltfreundlichen Kältemittel R 290 arbeiten. AUER - Wärmepumpen des französischen Herstellers INTUIS wurden für den Ersatz von fossilen Heizungen mit Radiatoren entwickelt und haben sich bei vielen privaten Investoren im In- und Ausland bewährt.
Allerdings sind diese Geräte trotz nachgewiesener hoher Leistung und Energieersparnis bei dem Ersatz von fossilen Heizkesseln in Verbindung mit Radiatorsystemen in der Regel trotz Gütesiegel nicht förderfähig anerkannt.
Wird die AUER Wärmepumpe für eine Fußbodenheizung eingesetzt und die Vorlauftemperatur auf 40°C begrenzt ist eine öffentliche Förderung sinnvoll zu beantragen und zu erwarten.
2. Förderungen in deutschsprachigen Ländern
Grundsätzlich besteht bei öffentlichen Förderungen (BAFA und Land und Bund) kein Rechtsanspruch auf eine finanzielle öffentliche Beteiligung an Investitionen der Bürger. Sind vorgesehen Mittel der Länder oder des Bundes erschöpft, erlischt die Vergabe bis zu einem möglichen erneuten Budget und den darin vorgesehenen Finanzierungsvolumens.
Fördergelder sind erfahrungsgemäß von der Höhe des getätigten privaten Investitionsvolumens abhängig. In der Regel wird die ausgewiesene Mehrwertsteuer zuzüglich ca. 10-15% des Nettobetrages erstattet. Die Höchstgrenzen beziehen sich folglich auf eine weit höhere Investition von ca. 50000 Euro und ist der Grenzbetrag einer möglichen Rückvergütung. Höhere Investitionen erhöhen das maximale Fördervolumen nicht.
2022 werden Investitionen je nach Einkommensverhältnissen !! (bis) zu 100% bei dem Ersatz von alten Ölheizungen gefördert, wobei sich dieser Wert in den einzelnen Bundesländern unterscheidet. Die Grenze dieser Förderung liegt aber bei dem erwähnten Investitionsvolumen. Die Höhe einer öffentlichen Förderung bestimmt sich an Parametern des Antragstellers (Einkommensverhältnissen) und ist nicht generell ein fixer Wert der häufig angenommen wird. Die plakatierten Werte sind in der Regel als Maximalwerte (bis) zu verstehen.
Förderungen für den Ersatz von Heizungen mit fossilen Brennstoffen sind an bestimmte Vergabebedingungen geknüpft. So wird eine Förderung nur gewährt, wenn die Vorlauftemperatur von 40°C (=Temperatur des austretenden Wasser einer Wärmepumpe) nicht überschritten wird. Dies bedeutet aber, dass der Installateur diesen Wert bescheinigen muss, obgleich die Wärmepumpe eine deutlich höhere Vorlauftemperatur liefert. Bei eine Vorlauftemperatur von 40°C ist der Wechsel der Heizkörper unabdinglich, was zu erheblichen Mehraufwendungen führt. Das wäre nicht erforderlich bei einer Hochtemperatur-Wärmepumpe, die eine Wassertemperatur bis 70°C erzeugen kann, also mit einem fossilen Heizkessel vergleichbar wäre.
Der Wechsel zu größeren Heizkörpern kann bis 12000 Euro betragen und nur dann wäre die Möglichkeit einer öffentlichen Förderung vielleicht in Aussicht zu stellen. Es stellt sich die Aufgabe festzustellen, ob sich diese Investition überhaupt rechnet, abgesehen von einer häuslichen wochenlanger Baustelle im Haus. Ob diese Bedingungen jemals mit der Entwicklung technisch innovativer höherer Leistungen von Wärmepumpen geändert werden, ist derzeit zweifelhaft.
Wurde früher jede Eingabe und Antrag inhaltlich von zuständigen Regierungsämtern geprüft und danach über die Höhe des öffentlichen Finanzierungsanteils entschieden, ist heute an dieser Stelle der Nachweis der Förderungswürdigkeit an eine technische Vorprüfung getreten. Diese Vorprüfung ist der Nachweis eines EHPA - Zertifikates, der von einer unabhängigen Prüfungsstelle vergeben wird. EHPA = European Heat Pump Association. (Europäischer Wärmepumpen Verein)
Das EHPA - Zertifikat legt den jeweiligen technischen Standard für eine Vergabe von öffentlichen Fördermitteln fest.
Daneben existiert das international bestehenden EUROVENT - Zertifikat, dem alle technischen Produkte unterliegen, wenn es um den Nachweis der Leistung eines Produktes geht. EHPA ist eine europäisches Zertifikat, welches sich nur mit Wärmepumpen für Heizzwecke befasst, wobei das EUROVENT-Zertifikat dem EHPA gleichwertig ist aber nicht anerkannt wird.
Tatsache ist, dass sich die Wärmepumpe allgemein in den vergangenen Jahren als eine natürliche und nützliche Heizquelle entwickelt hat. Viele neue Techniken haben in der Vergangenheit die Leistungsfähigkeit und Effizienz der Wärmepumpen erhöht, die durch die nötige Wassertemperatur und der Außentemperatur im Sinne einer energiesparenden Verwendbarkeit begrenzt wurde.
Gerade deswegen war es nötig die tatsächliche Leistungsfähigkeit der verschiedenen marktgängigen Produkte zu prüfen, da hier teilweise erhebliche Leistungsdifferenzen bestehen, die weder eine staatliche Dienstelle noch der Verbraucher mit einfachen Mitteln feststellen kann. Die bislang bestehenden Normen haben sich als nicht unbedingt aussagefähig ergeben aber verschiedene Interpretationen gewaltiger Abweichungen zugelassen.
Die Entwicklung insbesondere der Luft / Wasser - Wärmepumpe hat sich in den vergangenen Jahren deutlich weiter entwickelt, sodass neue Normen entwickelt werden mussten, die eine Vergleichbarkeit der Produkte untereinander möglich machen können. Die Effizienzkennzeichnung mit A+ oder A++ wird häufig missbraucht, indem weitere + in der Werbung unzutreffender Weise hinzugefügt wurden.
Der COP - Wert (Aufwand zu Ertrag) ist ein Wert, der von den klimatischen Verhältnissen und dem Klimaverlauf deutlich abhängig ist. Das heißt bei jeder Außentemperatur gibt es einen anderen COP-Wert. Der Energieertrag aus der Luft fällt mit der Temperatur sehr deutlich. Wenn man eine Vergleichbarkeit eines Produktes beurteilen will, dann muss die Referenztemperatur in der Bewertung gleich sein.
Die Nennleistung ist ein Referenzwert, der bei einer Außentemperatur von +7°C und einer Wassertemperatur von 35°C ermittelt wird.
Er gibt keine Auskunft über die Leistung bei einer Außentempeatur von -7°C und einer Wassertemperatur von 65°C, letztere wird von Luft/Wasserwärmepumpen mit Fluoiden Kältemitteln, wie R 410a und ähnliche, nicht erreicht. Daher die 40°C Grenze.
Die Nennleistungsdaten geben keine Auskunft über die Leistungsfähigkeit einer Luft/Wasser-Wärmepumpe, da manche Wärmepumpen bei einer Referenztemperatur von +7°C eine akzeptable Leistung besitzen, aber bereits bei einer Temperatur von -2°C die Leistungsgrenze aus technischen Gründen und auch als Mangel an Grundleistung (Fehlplanung) erreicht haben und eine direkte Zusatzheizung als Ergänzung mangelnder Effizienz benötigen. Letztere hat keinen Energiegewinn durch die Wärmepumpe selbst und ist eine teurer Aufwand, den der Verbraucher mit einer hohen Stromrechnung zahlen muss.
Dies ist meist bei Geräten mit dem fluoriden Kältemittel R 410a oder ähnlichem der Fall. Kältemittel und Kompressor und Kompressortechnik entscheiden über die Leistung einer Luft / Wasser Wärmepumpe bei niederen Temperaturen und auch ob bei -15°C eine ausreichender Energiegewinn aus der Umgebungsluft möglich ist. Das Kältemittel R 410a ist in der wirtschaftlichen Umsetzung zur Erzeugung hoher Wassertemperaturen bei niederen Temperaturen begrenzt. Zudem wird dieses Kältemittel, wie andere dieser Art zukünftig verboten.
Fluorgemische sind giftig und schaden der Umwelt, als neues Kältemittel haben sich Propangemische mit deutlich höherer Effizienz etabliert. AUER hat dieses Kältemittel bereits seit 2010 bei der Entwicklung der HRC 70 eingesetzt und die seit 2010 einzige Luft/Wasser-Wärmepumpe entwickelt, die als vollwertiger Ersatz von Heizkessel mit fossilen Brennstoffen gilt.
Wenn altes bewährtes von der technischen Entwicklung abgelöst wird, müssen die Qualitätskriterien eines Produktes, in diesem Fall der Luft/Wasser Wärmepumpe neu definiert werden. Das hat sich EHPA üblicherweise zur Aufgabe gemacht. Es bleibt zu hoffen, dass dies auch bei den Vergaberichtlinien einmal ankommt. Der Wärmepumpenverein tut sich schwer allen Mitgliedern gerecht zu werden, daher fehlt auch der Anreiz an neue Märkte und Techniken zu appellieren und zu fordern.