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Neuauflage von Förderungen des Bundes und Landes
Neu ist, dass der fossile Brennstoff Gas in die Förderliste gestrichen wurde. Es soll und wird zukünftig auch verboten sein weiterhin Ölheizungsanlagen zu installieren.
Alle fossilen Brennstoffe erzeugen CO2, vernichten Sauerstoff und erzeugen zusätzlich Stickoxyde und belasten die Atmosphäre und Lebensqualität erheblich. Der Förderbetrag kann je nach Bundesland bis 75000 Euro und mehr betragen. Auf den Umgang mit Fördermitteln in der Kette durch die einzelnen Institutionen möchten wir an dieser Stelle nicht eingehen.
Zu unterscheiden ist die Förderung durch den Bund und das jeweilige Land, wobei verschiedene Modelle bestehen können. Wichtig ist in manchen Bundesländern die vorherige Anmeldung bei den zuständigen Behörden der Landesregierung, da nach einer Ausführung einer Umstellung eine Förderung abgelehnt werden kann, es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Solange Budgetmittel zur Verfügung stehen, können Anträge noch bis Ende 2024 gestellt werden. Formulare gibt es bei den Bausparkassen und Banken.
Aber, doch wer kommt in den Genuss einer sogenannten Förderung, das ist schwer zu beantworten, da die Fördermöglichkeiten durch Anzahl der Förderanträge und der Höhe der Fördermittel stark eingeengt werden. Dazu kommt die Tatsache, dass viele Produkte mangels eins vorgeschriebenen Zertifikates oder Richtlinien ohne Ansehen des Produktes oder dessen Qualität abgelehnt werden. Da ein Rechtsanspruch nicht besteht kommen daher nur wenige in den Genuss einer Förderung durch Bund und Länder.
Es ist daher fast zu empfehlen auf einen Förderantrag mit ungewissen Ausgang gänzlich zu verzichten und anstelle dessen auf dem freien Markt nach preiswerten und guten Produkten nach sorgfältiger Auswahl Ausschau zu halten. Angebotspreise des Handels und den Berufsgruppen bieten signifikante nicht nach zu vollziehende Unterschiede. Es können teilweise Preisunterschiede bis zu 300% bestehen ohne dass u.U. ein Grund dafür zu erkennen wäre. Bei dem Wunsch die bestehende Heizungsanlage durch eine umweltfreundliche Wärmepumpe zu ersetzen ist zunächst zu klären welche am Markt gängigen Produkte, insbesondere bei einer Radiator-Heizungsanlage, in der Lage sind einen vollwertigen Ersatz sicher zu stellen. Das ist bei Weiten bei nicht allen des Marktangebotes der Fall.
Weiterhin ist zu klären, bis zu welchen Minuswerten im Winter eine Wärmepumpe noch in der Lage ist einen kalorischen Gewinn im Alleinbetrieb der Wärmepumpe ohne Zusatzheizung (bivalenten Betrieb bedeutet - mit Zusatzheizung) sicher zu stellen. Ist die Zuschaltung einer Zusatzheizung schon bei -2°C notwendig, dann ist dies eine sehr teure Angelegenheit, d.h. entweder ist die Leistungsklasse zu klein, oder die Wärmepumpe bietet technisch einen zu geringen Wirkungsgrad bei niederen Temperaturen. Dies ist meist bei Wärmepumpen der Fall. die mit Fluorgemischen als Kältemitteln arbeiten, z.B. R 410a oder R 134 a oder ähnlichen.
Es kommt hinzu, dass auch Wärmepumpen, die mit diesen Fluorgemischen als Kältemitteln arbeiten von einer Förderung abgelehnt werden oder nicht voll umfänglich den Förderbestimmungen unterliegen und teilweise abgelehnt werden. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn die dokumentierte Jahresarbeitszahl (Wert des kalorischen Gewinnes) nicht den Grenzwert erreicht, der sehr hoch angesiedelt ist.
Möchte man alle diese Hürden umgehen und nicht von Fachverbänden überfordert werden, dann ist in beinahe allen Fällen günstiger ein preiswertes technisch hochwertiges Produkt des Marktangebotes auszuwählen, dass alle gewünschten Kriterien erfüllen kann. Damit wird der Konsument in der Regel zufriedener sein, als mit den Angeboten der Fachbetriebe in teilweiser Unkenntnis der physikalischen Verhältnisse über den Einsatz und der Technik einer Luft-Wärmepumpe.